Rechtsgebiete

Wir bieten Ihnen rechtsanwaltlichen Beistand in vielfältigen Rechtsbereichen. Von der ersten Beratung in der Kanzlei bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung sind wir für Sie da. Unsere Tätigkeit erstreckt sich zu großen Teilen auf die Erstellung, Änderung und Prüfung von Verträgen oder die Erstellung rechtlicher Gutachten. Auch vor Gericht treten wir gerne für Ihre Rechte ein.

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind ein sensibles Thema. Ein gesundes und harmonisches Arbeitsklima, Arbeits- und Betriebssicherheit oder die wirtschaftliche Existenzen von Einzelpersonen und Betrieben können dabei eine Rolle spielen. Wir lassen Sie hier nicht alleine stehen, sondern bieten Ihnen kompetente Unterstützung an.

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und verfügt damit über umfassende Erfahrungen innerhalb des vielfältigen arbeitsrechtlichen Spektrums. Wir sind davon überzeugt, dass einer ordentlichen juristischen Arbeitsweise auch die Fähigkeit zugrunde liegt, sich in die jeweils entgegengesetzte Position hineinversetzen zu können. Somit setzen wir uns mit Ihrem Anliegen zielführend auseinander und erreichen für Sie ein bestmögliches Ergebnis.

Wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Unsere Leistungen betreffen unter anderem:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Abfindungen
  • Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche
  • Kündigungsschutz
  • Elternzeit und Mutterschutz
  • Arbeitszeugnisse

Das Gesellschaftsrecht regelt vor allem die Bedingungen zur Gründung, Umwandlung und Teilhabe an Personen- und Kapitalgesellschaften. Bereits bei der Gründung einer Gesellschaft können sich für Sie etliche Fragestellungen ergeben: wie ist die Haftung geregelt, wer kann wie Einfluss auf die Geschäfte nehmen, welche steuerlichen Aspekte muss ich bedenken? Ähnliche Probleme können sich ebenso bei Veränderungen in der Gesellschaft ergeben.

Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Gesellschaftern. Ebenso stehen wir für die Interessen Ihrer Gesellschaft nach außen ein, sei es im Wettbewerb mit Konkurrenten oder bei Streitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden.

Wir beraten Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen.

Unsere Leistungen betreffen unter anderem:

  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften
  • Wechsel der Rechtsform
  • Gesellschaftsverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Anteilskäufe/-verkäufe
  • Steuerrechtliche Fragen im Gesellschaftsrecht

Aufgrund sinkender Zahlungsmoral werden oftmals Rechnungen nicht beglichen. Unter dem Zahlungsverzug leidet die Liquidität des eigenen Unternehmens. Wir übernehmen für Sie die Beitreibung Ihrer Forderungen durch anwaltliche Betreuung. Wir stehen Ihnen von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung hilfreich und kompetent zur Seite.

Beachten Sie hierbei unbedingt, dass Sie den Schuldner bereits in Verzug gesetzt haben. Setzen Sie hierfür am besten bereits bei Vertragsabschluss nachweisbar eine Zahlfrist oder Mahnen Sie den Schuldner selbst außergerichtlich an. Dadurch sind Ihnen entstehende Kosten grundsätzlich erstattungsfähig. Die anwaltliche Bearbeitung und gegebenenfalls die Einschaltung eines Gerichts sind dann vom Schuldner zu tragen, soweit dieser zahlungsfähig ist.

Wir bieten Ihnen in diesem Bereich unter anderem:

  • außergerichtliches Mahnwesen
  • Fälligkeits- und Fristenüberwachung
  • Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen
  • gerichtliches Mahnverfahren
  • Übergang ins streitige Klageverfahren
  • Zwangsvollstreckung

Der ständig steigende Bedarf im Gesundheitswesen zeigt deutlich, welch hohen Stellenwert die Gesundheit heute einnimmt. Fortschreitende technische Entwicklung, steigenden Arbeitsbelastungen des Krankenhauspersonals oder zunehmende Erfordernisse an die Patientenaufklärung bilden hierbei nur einige Faktoren, die es zu beachten gilt. Hinzu kommen Besonderheiten etwa im Bezug auf die Krankenversicherung oder  der jeweiligen Gestaltung von Verträgen im Hinblick auf Gründungen oder Verkäufe von Arztpraxen. Das Medizinrecht als Querschnittsmaterie vereint verschiedene Bereiche im Zusammenhang mit Gesundheitsleistungen.

Sowohl Ärzte als auch Patienten oder deren Angehörige werden bei uns beraten und vertreten. Als kompetenter Partner stehen wir Ihnen vom ersten Gespräch bis hin zur gerichtlichen Vertretung gerne zur Seite. 

Wir beraten Sie in allen medizinrechtlichen Belangen.

Unsere Leistungen betreffen unter anderem:

  • Arzthaftungsrecht (zivil- und strafrechtlich)
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Praxisgründung/-verkauf/-umstrukturierung

Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Die gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich ändern sich ständig. Der Mietvertrag und Zulässigkeit der darin enthaltenen Klauseln bilden die Grundlage des Mietverhältnisses.

Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter. Von Streitigkeiten in Bezug auf das Mietverhältnis kann Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation etwa durch eine ungerechtfertigte Kündigung oder das Problem der sog. Mietnomaden gefährdet sein. Wir unterstützen Sie beim effektiven Umgang mit derartigen Problemen und suchen nach kosteneffektiven Lösungen.

Darüber hinaus sind wir im Bereich des Wohnungseigentumsrechts tätig. Probleme in der  der Verwaltung von Gemeinschaftsobjekten oder Streitigkeiten zwischen den einzelnen Eigentümern sind hierbei gängige Themen.

Wir beraten Sie in allen mietrechtlichen Belangen.

Unsere Leistungen betreffen unter anderem:

  • Kündigungen und Räumungen
  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
  • Mieterhöhung und Mietminderung
  • Schäden an der Mietsache
  • Kautionszahlung und –rückzahlung
  • Nachbarrecht

Nahezu jeder rechtliche Vorgang im privaten sowie im unternehmerischen Bereich hat steuerliche Auswirkungen. Dementsprechend vielfältig sind die Sachverhalte aus welchen sich steuerrechtliche Problemstellungen ergeben können. Ein ganzheitliches Denken ist im Bereich der Steuer besonders wichtig, da Maßnahmen in anderen Rechtsbereichen sich immer auf die Besteuerung auswirken können.

Die Steuerhoheit liegt beim Staat und dessen Untergliederungen. Unterschieden werden kann nach Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern. Eine Partei in steuerrechtlichen Angelegenheiten ist daher immer eine Körperschaft mit hoheitlichen Befugnissen. Entsprechendes gilt auch im Steuerstrafrecht. Als starker und kompetenter Partner lassen wir Sie gegen einen mächtigen Gegner nicht allein.

Wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Unsere Leistungen betreffen unter anderem:

  • Allgemeines Abgabenrecht und Verfahrensrecht
  • Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuerrecht (u.a.)
  • Steuerstrafrecht
  • Selbstanzeige

Der Begriff des Verwaltungsrechts umfasst einen sehr breiten Bereich des staatlichen Wirkens gegenüber Bürgern und Unternehmen. Von der Veranstaltung einer öffentlichen Feier oder Versammlung, über die Zulässigkeit einer geplanten Bebauung, bis hin zum polizeilichen Auftreten kann verwaltungsrechtliches Handeln auf nahezu jeden Lebensbereich Einfluss haben.

Gerne vertreten wir Sie bereits in der außergerichtlichen Konsensfindung mit den Verwaltungsbehörden. Denn oft lässt sich durch eine zielführende Zusammenarbeit mit den Behörden eine Einschaltung der Gerichte vermeiden. Natürlich stehen wir Ihnen aber auch vor Gericht zur Seite. Ebenso gehört die Erstellung umfassender Gutachten zu unserem Tätigkeitsfeld.

Wir beraten Sie in allen verwaltungsrechtlichen Belangen.

Unsere Leistungen betreffen unter anderem folgende Bereiche:

  • Öffentliches Baurecht
  • Polizei- und Sicherheitsrecht
  • Kommunalrecht
  • Beamtenrecht
  • Immissionsrecht
  • Asylrecht
  • Kostenrecht

Mobilität ist in unserer modernen Gesellschaft eine Grundvoraussetzung. Der Straßenverkehr spielt hierbei eine wichtige Rolle, birgt jedoch viele Gefahren und ist gerade in Deutschland stark reglementiert.

Unfälle passieren täglich in hoher Zahl aus verschiedensten Gründen, sei es aus Fremdverschulden, witterungsbedingt oder eigener Unachtsamkeit. Die Haftungsfragen in diesem Zusammenhang können sehr komplex sein. Wir stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Umfassende Kenntnisse verfügen wir auch bei Fragen im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, sowie in den damit zusammenhängenden verwaltungsrechtlichen Problembereichen. Droht der Entzug der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder kam ein Bußgeldbescheid ins Haus? Wir helfen gern.

Wir beraten Sie in allen verkehrsrechtlichen Belangen.

Unsere Leistungen betreffen unter anderem:

  • Unfallabwicklung, Schadensregulierung
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Bußgeldbescheide, Verwarnungsgelder, Punkte
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort